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Mehr-/Mindermengenabrechnung

Für Standardlastprofilkunden bilden § 25 der GasNZV und § 12 Abs. 1 der Netzzugangsbedingungen der OPAL NEL Transport GmbH die Basis für die Mehr-/Mindermengenberechnung. Für Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM) ist seit dem 1. Oktober 2008 auf Beschluss der Bundesnetzagentur (BK7-08-002) auch eine Mehr-/Mindermengenberechnung erforderlich. Der Grund dafür liegt in der Verwendung vorläufiger Brennwerte im Rahmen der Bilanzkreisabwicklung.
Ab dem 1. Oktober 2008 ist eine Mehr-/Mindermengenberechnung zwischen Bilanzkreisnetzbetreibern (BKN) und Ausspeisenetzbetreiber erforderlich. Vor dem 1. Oktober 2008 galten hier bilaterale Rahmenverträge.
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