OPAL NEL TRANSPORT GmbH beantragt Ausnahme von RegulierungProjektgesellschaft plant Nord-Stream-AnschlussleitungenKassel. Die OPAL NEL TRANSPORT GmbH hat am Freitag, den 25. Juli 2008, eine Ausnahme von der Regulierung nach § 28a des Energiewirtschaftsgesetzes bei der Bundesnetzagentur für die OPAL und die NEL, die beiden landseitigen Anbindungsleitungen der Offshore-Leitung Nord Stream, beantragt. Zuvor hatte die WINGAS TRANSPORT GmbH & Co. KG den gleichgerichteten Antrag vom März 2007 aus regulatorischen, entflechtungsrechtlichen Überlegungen zurückgezogen. Im deutschen und europäischen Energierecht ist vorgesehen, dass Ausnahmen von der Regulierung für neue, größere Infrastrukturen erteilt werden können, um unter anderem die besonderen Investitionsrisiken zu minimieren. Mit dem Antrag sollen langfristig stabile Voraussetzungen für die Durchführung dieses in Europa einzigartigen Schlüsselprojektes geschaffen werden. Zur sicheren Versorgung mit Energie ist Europa immer stärker auf Erdgasimporte angewiesen. Einen wesentlichen Beitrag zum Transport des Erdgases nach Europa soll künftig die durch die Ostsee führende Erdgasleitung Nord Stream leisten. Von deren Anlandepunkt in Lubmin bei Greifswald aus werden die beiden neuen Anschlussleitungen geplant: Die Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung (OPAL) soll Erdgas über 470 Kilometer in südliche Richtung bis nach Olbernhau an die deutsch-tschechischen Grenze transportieren. Die 440 Kilometer lange Norddeutsche Erdgas-Leitung (NEL) soll in Richtung Rehden in Niedersachsen führen. Die Projektgesellschaft OPAL NEL TRANSPORT übernimmt für diese beiden Leitungen die Aufgaben des Netzbetreibers. |
PI-08-01 - 28. Juli 2008Kontakt:
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